Rabattverträge als Möglichkeit zur kassenindividuellen Preisgestaltung für Arzneimittel sind ordnungspolitisch neben das kollektive System der bundesweit einheitlichen und transparenten Arzneimittelpreise getreten.
Mehrere Deutsche Krankenkassen haben angekuendigt, zukuenftig Zusatzbeitraege zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erheben. Die DAK war heute die erste Krankenkasse, die einen solchen Extrabeitrag angemeldet hat.
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen Beitragszahlungen (Einnahmen) und Leistungen an die Versicherten (Ausgaben) nach dem Umlageverfahren