Oft ohne eigene Schuld kommt es plötzlich zum Unfall. Die Haftpflicht des Unfallgegners
ist dann natürlich darauf bedacht so wenig wie möglich zu zahlen. Dadurch haben
Geschädigte oft Nachteile teilweise erst viel später z.B. beim Verkauf oder der Leasing-Rückgabe des Fahrzeugs
Der gewöhnliche Bundesbürger kommt mit dem Verkehrsrecht im Normalfall als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer in Berührung, weshalb das Rechtsgebiet im alltäglichen Sprachgebrauch als Straßenverkehrsrecht bezeichnet wird. Grundsätzlich umfasst es auch die Bereiche des Luftfahrt,- Seeschifffahrts,- und Eisenbahnrechts. Das Verkehrsrecht wird durch den Bund bestimmt ,über die Einhaltung wachen die Polizei und das Ordnungsamt.