Der gewöhnliche Bundesbürger kommt mit dem Verkehrsrecht im Normalfall als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer in Berührung, weshalb das Rechtsgebiet im alltäglichen Sprachgebrauch als Straßenverkehrsrecht bezeichnet wird. Grundsätzlich umfasst es auch die Bereiche des Luftfahrt,- Seeschifffahrts,- und Eisenbahnrechts. Das Verkehrsrecht wird durch den Bund bestimmt ,über die Einhaltung wachen die Polizei und das Ordnungsamt.